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   BFH, 17.06.2002 - VII B 168/01   

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BFH, 17.06.2002 - VII B 168/01 (https://dejure.org/2002,12202)
BFH, Entscheidung vom 17.06.2002 - VII B 168/01 (https://dejure.org/2002,12202)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 2002 - VII B 168/01 (https://dejure.org/2002,12202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Pfändungs- und Überweisungsverfügung - Zwangsvollstreckung - Vemietung - Mietforderung - Verhältnismäßigkeit - Vollstreckungsmaßnahmen - Darlegungspflicht - Revision - Zulassungsgrund

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 17.06.2002 - VII B 168/01
    Mit seinem Vorbringen, das FA habe diesen Grundsatz --gebilligt von der Entscheidung des FG-- missachtet, rügt der Kläger eine fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall, die allein auch nach In-Kraft-Treten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).

    Im vorliegenden Fall bedarf es auch keiner Entscheidung dazu, ob und inwieweit die Neufassung der Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 FGO die Zulassung der Revision rechtfertigen, wenn die Auslegung oder Anwendung des revisiblen Rechts durch das FG im Einzelfall in einer das Vertrauen in die Rechtsprechung schädigenden Weise auf sachfremden Erwägungen beruht oder unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. BTDrucks 14/4061 vom 11. September 2000, abgedruckt bei Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 115 FGO Rz. 64, und vgl. dazu BFH-Beschlüsse in BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837, und in BFH/NV 2002, 666, sowie Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 68, m.w.N.).

  • BFH, 07.01.2002 - III B 61/01

    NZB; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 17.06.2002 - VII B 168/01
    Dazu gehört die Darlegung der unterschiedlichen Auffassungen in der Literatur und Rechtsprechung zu der für klärungsbedürftig gehaltenen Rechtsfrage und ein Eingehen darauf, welche Argumente und Gesichtspunkte in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu dieser Frage noch nicht berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 7. Januar 2002 III B 61/01, BFH/NV 2002, 666, m.w.N.).

    Im vorliegenden Fall bedarf es auch keiner Entscheidung dazu, ob und inwieweit die Neufassung der Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 FGO die Zulassung der Revision rechtfertigen, wenn die Auslegung oder Anwendung des revisiblen Rechts durch das FG im Einzelfall in einer das Vertrauen in die Rechtsprechung schädigenden Weise auf sachfremden Erwägungen beruht oder unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. BTDrucks 14/4061 vom 11. September 2000, abgedruckt bei Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 115 FGO Rz. 64, und vgl. dazu BFH-Beschlüsse in BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837, und in BFH/NV 2002, 666, sowie Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 68, m.w.N.).

  • BFH, 18.07.2000 - VII R 101/98

    Steuergeheimnis bei Forderungspfändung

    Auszug aus BFH, 17.06.2002 - VII B 168/01
    Der Kläger, der eine konkrete Rechtsfrage nicht formuliert, hält vielmehr selbst die vom Senat in der Entscheidung vom 18. Juli 2000 VII R 101/98 (BFHE 192, 232, BStBl II 2001, 5) dargelegten Grundsätze zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Pfändungsmaßnahme im Interesse des Vollstreckungsschuldners für zutreffend und zur Beurteilung seines Streitfalles für einschlägig.
  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 47/99

    Anforderungen an Urteilsbegründung und Urteilstatbestand

    Auszug aus BFH, 17.06.2002 - VII B 168/01
    Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn jegliche Begründung fehlt oder wenn das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Januar 1995 X R 265/93, BFH/NV 1995, 986, und Urteil vom 20. Juni 2000 VIII R 47/99, BFH/NV 2001, 46, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.01.1995 - X R 265/93

    Maßstab für eine bedeutende Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache

    Auszug aus BFH, 17.06.2002 - VII B 168/01
    Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn jegliche Begründung fehlt oder wenn das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Januar 1995 X R 265/93, BFH/NV 1995, 986, und Urteil vom 20. Juni 2000 VIII R 47/99, BFH/NV 2001, 46, jeweils m.w.N.).
  • FG München, 21.07.2005 - 15 K 3183/04

    Voraussetzungen für die Aufforderung zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und

    Das Mittel ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann; es ist erforderlich, wenn nicht ein anderes, gleich wirksames, aber weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte gewählt werden können (für viele BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2002 VII B 168/01, Haufe-Index, 798134 und vom 12. Dezember 2003 VII B 265/01, BFH/NV 2004, 464 ).
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